Ludwigshafen am Rhein - Brücke Dr. Schönbrod Rechtsanwälte
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Urheberrecht

Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt.

Es befaßt sich mit dem Schutz geistigen Eigentums.

Darunter fallen z. B. Werke der Literatur, Computerprogramme, Musikwerke (U-Musik und E-Musik), Werke der bildenden Kunst und der Baukunst, Lichtbildwerke und Filmwerke sowie Werke der Wissenschaft einschließlich technischer Zeichnungen und Darstellungen.

Die Bedeutung des Urheberrechts ist in jüngster Vergangenheit vor allem durch den Plagiatsfall des Freiherrn zu Guttenberg ins Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt.

Mit einem Plagiat gibt der Urheberrechtsverletzer ein geschütztes Werk als sein eigenes aus und veröffentlicht es widerrechtlich.

Dies stellt die klassische Form der Urheberrechtsverletzung dar.

In der Praxis der letzten Jahre gewinnt jedoch eine andere Verletzungsform immer mehr an Bedeutung, nämlich der Eingriff in das Verwertungsrecht des Urhebers.

Im Internet haben sich sog. „Peer-to-Peer-Systeme“ bzw. “Filesharingsysteme” (Internettauschbörsen) etabliert, in denen zum Teil illegal Musiktitel oder Filme kostenlos getauscht und damit „verbreitet“ (§ 17 UrhG) werden.

Dies hat eine Reihe von Abmahnanwälte auf den Plan gerufen, die solche Urheberrechtsverletzungen zum Anlaß nehmen, unverhältnismäßig hohe Forderungen zu stellen.

Die Abwehr solcher unberechtigter Ansprüche ist eine der Spezialitäten unserer Kanzlei.
Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Schönbrod & Katrin Steiner - Rubensstraße 30 - 67061 Ludwigshafen