Ludwigshafen am Rhein - Brücke Dr. Schönbrod Rechtsanwälte
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Markenrecht

Das Markenrecht (häufig wird auch der Begriff „Kennzeichenrecht“ verwendet) ist im „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (Markengesetz – MarkenG) geregelt.

Es umfaßt zunächst den Schutz der eigentlichen Marken, die bestimmte Waren und Dienstleistungen von Unternehmen kennzeichnen.

Des weiteren schützt es geschäftliche Bezeichnungen, also die Firma oder das Firmenlogo eines Unternehmens und sog. „Werktitel“ (Namen und Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken etc.).

Schließlich sind auch geographische Herkunftsangaben (z. B. Nürnberger Lebkuchen, Pfälzer Leberwurst, Bordeaux-Wein) geschützt.

Ein Markenschutz kann erteilt werden durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt für Marken, die nur in Deutschland gültig sein sollen oder durch Eintragung einer Europa-Marke (genauer: einer europäischen Gemeinschaftsmarke) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante.

Bei solchen Marken, die durch Eintragung entstanden sind, spricht man von „Registermarken“.

Ein Markenschutz kann aber auch entstehen durch Benutzung eines Kennzeichens im Geschäftsverkehr, wenn diese Benutzung so intensiv ist, daß das Zeichen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erlangt hat.

Die Marke selbst kann aus Wörtern, Bildern, Buchstaben, Ziffern etc. oder aus einer Kombination dieser Elemente bestehen.

Ein wirksamer Markenschutz gibt dem Kennzeicheninhaber das Recht, rechtswidrige anderweitige Verwendung (z. B. durch Wettbewerber) zu verbieten und für bereits erfolgte Rechtsverletzungen Schadensersatz zu verlangen.

Die Bedeutung des Markenrechts kann heute gar nicht mehr überschätzt werden.

Häufig stellen eingeführte Marken oder Unternehmenskennzeichen einen sehr wertvollen oder sogar den wertvollsten Teil der Unternehmensaktiva dar.

Jahrzehntelang war „Coca-Cola“ die wertvollste Marke der Welt, deren Wert auf viele Milliarden Dollar taxiert wurde. In den letzten Jahren haben andere berühmte Marken, wie z. B. „Microsoft“ oder „Google“ wertmäßig in etwa gleichgezogen.

Das komplexe Gebiet des Markenrechts ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei.

Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Schönbrod & Katrin Steiner - Rubensstraße 30 - 67061 Ludwigshafen